Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.06.2008 - 12 CE 08.1021   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74938
VGH Bayern, 09.06.2008 - 12 CE 08.1021 (https://dejure.org/2008,74938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2008 - 12 CE 08.1021 (https://dejure.org/2008,74938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 12 CE 08.1021 (https://dejure.org/2008,74938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,74938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialhilferecht; vorläufiger Rechtsschutz; Kinder- und Jugendhilfe; Anordnungsgrund verneint; keine vorläufige Gewährung von Leistungen für die Vergangenheit; Integrationshelfer für den Besuch eines Montessori-Regelkindergartens; heilpädagogische Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2020 - 12 S 1671/20

    Fehlender Anordnungsgrund nach Angebot eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 3

    Denn abgesehen davon, dass der nicht abgedeckte Zeitraum angesichts der Schließung der Kindertagesstätten für zwei Wochen im August im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bereits weitgehend verstrichen sein dürfte und im Rahmen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur eine Regelung für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für zurückliegende Zeiträume getroffen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2014 - 12 B 1215/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 09.06.2008 - 12 CE 08.1021 -, juris Rn. 14, und vom 14.08.2007 - 12 CE 07.1690 -, juris Rn. 4; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.01.2005 - 4 ME 541/04 -, juris Rn. 9), fehlen auch insoweit Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin einen Betreuungsplatz im Umfang von sechs Stunden, den sie nach § 24 Abs. 3 SGB VIII maximal beanspruchen kann, tatsächlich annehmen würde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - L 9 SO 211/13
    Ob diese Berechnungen des Antragsgegners bis ins Einzelne zutreffen und ob die B als Träger der Kita, die ausweislich ihrer vom Senat eingeholten Stellungnahme vom 08.07.2013 von einem Personalbudget von insgesamt 3, 5 Kräften ausgeht, die von ihr zu beanspruchenden Schlüsselzuweisungen nach dem KiBiz nicht ausschöpft, lässt der Senat im Rahmen dieses Eilverfahrens ebenso dahingestellt wie die Rechtsfrage, ob die in Form von Pauschalen für die Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern bereitgestellten Mittel des Landes zur frühkindlichen Förderung nach der Anlage zu § 19 KiBiz einen besonderen, individuellen (Förder-)Bedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen (s. §§ 9 Abs. 1, 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, die auf die "Besonderheit des Einzelfalls" rekurrieren) stets abzudecken vermögen, zumal das KiBiz bei der Gewährung des 3, 5 fachen Satzes der Kindspauschale IIIb nicht nach Art und Schwere der Behinderung differenziert (krit. hierzu BayVGH, Beschluss vom 09.06.2008 - 12 CE 08.1021 - Juris-Rdnr. 25 zum BayKiBiG; s. zum "individualisierten Förderverständnis" des § 54 Abs. 1 SGB XII auch BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - Juris-Rdnr. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 12 B 1215/14

    Ermittlung der nach dem Jugendhilferecht für einen Hilfesuchenden geeigneten und

    - 12 CE 08.1021 - , juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. November 2006 - 3 M 185/06 - , juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. Juni.
  • VG Minden, 25.01.2011 - 6 L 16/11

    Autistisches Kind hat Anspruch auf Bewilligung von Eingliederungshilfe in Form

    Soweit - wie aller Wahrscheinlichkeit nach im vorliegenden Fall - als Ursache des Bedarfs eine seelische Behinderung (hier: Autismus wohl in Form des frühkindlichen High-Functioning-Autismus oder des Asperger-Syndroms) vorliegt, zur generellen Einordnung von Autismus als seelische Störung vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 - (UA S. 16 [dort speziell: atypischer Autismus]), FEVS 54, 182 = NDV-RD 2002, 84 = JAmt 2002, 304; differenzierend bzw. zweifelnd (geistige Behinderung?): OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.2.2006 - 12 ME 474/05 -, juris [Rdnr. 8] (dort: frühkindlicher Autismus); VGH München, Beschluss vom 9.6.2008 - 12 CE 08.1021 -, juris (dort: frühkindlicher Autismus in Form des Asperger-Syndroms); OVG Bremen, Urteil vom 9.12.2009 - S 3 A 443/06 -, juris (Rdnrn. 48 f.) (dort: atypischer Autismus); Dalferth: Autismus (insbes. Kapitel "Was ist Autismus?" und "Sind autistische Kinder geistig behindert?"), in: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (Stand: 7.4.2004), www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/ a_Behinderung/s_1065.html; Remschmidt/Frese: Aktuelle Entwicklungen bei der sozialrechtlichen Zuordnung autistischer Störungen - Zu den Folgen des Urteils des OVG NRW vom 20.2.2002 (12 A 5322/00) -, SGb 2006, 410 (412: "völlig antiquierte Auffassung", dass atypischer Autismus zur "körperlich nicht begründbaren Psychose" gerechnet wird; 413 zu IV a.E.: fallweise Einzelfallbeurteilung, ob Jugend- oder Sozialhilfe); Bundesverband autismus Deutschland e.V.: Zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus, Denkschrift (6. Aufl. August 2008), Kap. 7.1 "Die sozialrechtliche Zuordnung autistischer Störungen" a.E.
  • OVG Sachsen, 02.04.2009 - D 6 A 178/09

    Aufhebung der Streitwertfestsetzung

    Bei solchen ist grundsätzlich ein Abwarten der Hauptsachentscheidung zumutbar (vgl. z. B. BayVGH, Beschl. v. 9.6.2008 - 12 CE 08.1021 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht